ישיבת אלט-בורג
Yeshivah Altburg
ישיבת אלט-בורג
Yeshivah Altburg
Rosenbaum sucht den entsprechenden Band des Talmud aus der Bibliothek und schlägt ihn auf der massgeblichen Seite auf. Heute ist ein besonders spannendes Thema angesetzt.
Neulich fragte mich ein Familienvater, der den Weg des konservativen Judentuns geht – also einer Spielart des progressiven Judentums, ob es gemäß den Bestimmungen des Rabbinats erlaubt sei, sämtliche Früchte und Gemüse zu essen. Bei Milchprodukten und Fleisch gebe es ja zahlreiche Einschränkungen, aber Gemüse sei allgemein koscher, so dieser Vater. Sind uns alle Gemüse und alles Obst zur Speise gegeben? Nein! Liebe Schüler, wir fahren heute mit dem Unterricht über die nichtkoscheren Lebensmittel fort und werden uns den Früchten des Feldes und dem, was aus ihnen gewonnen wird, zuwenden. Verbot 193 sagt: "Es ist uns nicht erlaubt, Gemüse oder Getreide zu essen, das in einem Weinberg gewachsen ist (wo man Trauben anbaut). Dies wird Kilai Hakerem genannt." Verbot 153 lautet: "Es ist uns nicht erlaubt, etwas zu essen, bevor davon die Terumos und die Maasros (Geschenke und Spenden an die Kohanim, Leviim und arme Leute) gegeben werden. Dies wird Tevel genannt." Verbot 194 des Weiteren: "Es ist uns nicht erlaubt, Wein zu trinken, der für Götzendienerei verwendet wurde, genannt Yayin Nesech." Wir stellen also fest, daß diese drei Gebote drei Einschränkungen bezüglich des Genusses der Früchte des Feldes und der aus ihnen gewonnenen Getränke festlegt, eine saattechnisch-räumliche Einschränkung, eine ethische Pflicht als Grundvoraussetzung und das Verbot zu essen im Unterlassungsfall und eine kultische, die unsere Getränke unter bestimmten Umständen unrein werden lassen könnte. Wir müssen also erstens darauf achten, die Felder und Hänge, an denen Wein oder andererseits Getreide und Obst angebaut werden, streng zu trennen. Zweitens ist vor dem Genuss der Ernte ein rechtmäßiger festgelehter Anteil an Gruppen mit Anspruch auf Unterstützung abzugeben und drittens kommt nichts auf den Tisch, das im Zusammenhang mit Götzendienst unrein geworden ist.
Aha, also nicht nur Obst, sondern auch Getreide?
Wir müssen sehr exakt und genau arbeiten und dürfen keine Fehlerquellen zulassem. Dabei müssen wir uns eng an den Wortlaut des Textes lehnen. Maßgeblich ist der hebräische Begriff und seine Bedeutung zum Zeitpunkt der Verfassung. "Es ist uns nicht erlaubt, Gemüse oder Getreide zu essen, das in einem Weinberg gewachsen ist." Heute verstehen wir unter Gemüse roh oder gekocht essbare kultivierte Pflanzen oder Pflanzenteile im Sinne eines kulturell-küchentechnischen, nicht botanischen Begriffes. Unter Getreide verstehen wir einjährige kultivierte Süßgräser und insbesondere bestimmte lokal verwendete Unterarten wie zum Beispiel Weizen. Auf dem Kontinent gilt die Kartoffel als Stärkebeilage, in Livornien zählt sie zum Gemüse. Die Rabbinen kannten die aus Astor stammende Nachtschattenpflanze noch gar nicht. Rabbi Moses Birnbaum zählt vierzehn Sorten Gemüse und drei Sorten Getreide auf. Manche Gelehrten beschränken die möglichen Sorten auf diese allein, während andere Stimmen weitere hinzuzählen. So lange nichts gentechnisch manipuliert oder zum Götzendienst missbraucht wurde, das Feld der Sabbatruhe unterliegt, keine verbotene Nachlese durchgeführt wird und das Gemüse nicht in Weinbergen wächst, sind Sie auf der sicheren Seite.
Rabbi, sind die Grenzen des Weinberges durch die Mauer beziehungsweise den Zaun, oder durch den Steigungsabfall des Berghanges nach dem höchsten Anstieg definiert?
Wie sagt das Gesetz? Die Heilige Tora sagt: "Lass uns doch drei Tagereisen weit in die Wüste ziehen und dem H'NN, unserm G'tt, opfern" Es ist eine Sünde, die Gebote dadurch zu entwerten, daß man die Gründe zu wissen glaubt, aus denen der Ewige das Gebot gesetzt hat. Eine Mauer ist eine dauerhafte bauliche Maßnahme auf festem Land von einer gewissen Höhe, die entweder Bestandteil eines Gebäudes oder alleinstehend vorkommen kann. Es ist nicht gesagt, daß jeder weinberg eine Mauer oder ein Zaun als Begrenzung haben muss - auch ist es denkbar, daß der Grenzverlauf eines Grundstückes umstritten oder gar nicht vollstndig geklärt ist. Wir müssen daher davon ausgehen, daß unter Weinberg eine zusammenhängende Fläche von gewisser Steigung bepflanzt mit Weinreben zu verstehen ist. Wenn Sie nun sieben Schritte von der nächsten Rebe entfernt stehen und keine Rebe mehr berühren können, stehen Sie im Sinne des Gebotes außerhalb des Weinberges, selbst dann Sie immer noch auf dem Grundstück des Weinbauern stehen sollten.
Wenn ich sieben Schritte von der nächsten Rebe entfernt stehe und keine Rebe mehr berühren kann, stehe ich im Sinne des Gebotes außerhalb des Weinberges, vielen Dank, Rabbi!
Bitte, mein Sohn. Gibt es weitere Questionen meine lieben Schüler?
Nein, nein, Rabbi!
D'accord. Dann schliessen wir für heute. Lesen Sie bitte bis zum nächsten mal Mendelson pp. 421 bis 942. Vielen Dank!
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