Die archipelische Monarchie

Rolle im Öffentlichen Leben

Das Königreich beider Archipele ist eine Monarchie und zugleich ein demokratisches Staatswesen. Die Menschen im Königreich haben eine tiefe Bindung zum Königshaus, das sich großer Beliebtheit erfüllt. Gerade weil sich die Krone aus dem politischen Tagesgeschäft heraushält, identifiziert sich das Volk mit dem Monarchen und seiner Familie, die sich durch unzählige Patronate, Schirmherrschaften und Stiftungen karitativ engagiert. Die Monarchie ist im Alltagsleben ein bedeutendes Symbol der Zusammengehörigkeit. Kein Kindergarten und kein Buchladen, der nicht von einem Mitglied der Königsfamilie eröffnet wurde. Selbst die Kritiker der Monarchie achten die Person des Königs, der sich durch seinen unermüdlichen Dienst den Respekt des Volkes erworben hat. Zu Ihnen gehören die überzeugten Republikaner, die eine freie Gesellschaft genauso erträgt wie diejenigen Minderheiten, die sich mehr Macht für den Thron wünschen.

Das Haus Xeny

Seit 2002 regiert König Phiipp V aus dem Haus Xeny. Das archipelische Herrscherhaus ist benannt nach dem Geschlecht des Vaters des Königs, obwohl Philipp V die Krone von seiner Mutter Königin Margarethe geerbt hat, der ersten Frau auf dem livornischen Thron. Die Thronfolge des Königreiches beider Archipele ist erblich und richtet sich nach den Prinzipien der männlichen Primogenitur.

Eine Einschränkung der Erbfolge hinsichtlich Konfession oder Herkunft existiert nicht. Die archipelische Krone herrscht über eine Realunion zweier Königreiche: Das Königreich Livornien und das Königreich Melba. Die beiden Inselgruppen geben dem Königreich beider Archipele seinen Namen. König Philipp V ist mit Königin Sophia verweiratet. Das livornische Königshaus ist eng mit anderen anticäischen Herrscherfamilien verwandt. So war Johannes VII Cousin des letzten turanische Kaisers Karl VI. Da die livornischen Könige den Titel eines Pairs von Ceymur führen, sind sie an der Wahl des ceymurischen Herrschers beteiligt und könnten theoretisch selbst gewählt werden.

Residenz

Wie seine Vorgängerin und seine Vorgänger residiert Philipp V in der Hauptstadt Altburg. Seine Residenz Schloss Cutois gehört zu den schönsten kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten des Landes. Das Schloss als Königliche Resident untersteht dem Hofmarschall des Königs, einem Mitglied des Kronrates. Seine Funktionen werden im Alltag durch den Zeremonienmeister des Königs wahrgenommen. Schloss Cutois dient nebst seiner Funktion als Wohnung der Königsfamilie auch der Regierung als Sitzungsort und beherbergt das renommierte Königliche Hoftheater, das hochwertige musikalische Inszenierungen unter der Leitung des Oberhofkapellmeisters des Königs anbietet. Das Königshaus verfügt über weitere Schlösser und Landsitze im ganzen Königreich, die heute nicht mehr alle von ihm bewohnt werden. Das Briskener schloss, die traditionelle Residenz der Könige von Melba, dient heute dem Königlichen Statthalter als Dienstsitz. In Schloss Philippsburg in Altburg tagt das Königliche Parlament.

Politische Funktion

Der Monarch wird durch den Kronrat, den Geheimrat und die Regierung beraten und verfügt mit dem Kabinett des Königs über eine eigene Behörde als Schnittstelle zu den politischen Organen des Königreiches. Die Krone verfügt über eine Fülle an theoretischen staatsrechtlichen Machtbefugnissen und muss jede wichtigere Entscheidung unterzeichnen, damit sie in Kraft treten kann. Der König ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Parlamentarier und Politiker sind de iure Beamte des Königlichen Hofes und Berater der Krone. Der Monarch ernennt die Minister, Parlamentarier beider Kammern, Richter, Offiziere und hohen Beamten, erlässt die Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile, verleiht Adelstitel, Orden und Ehrenzeichen, löst das Unterhaus auf und schreibt Neuwahlen aus, übt das Begnadigungsrecht aus, schließt völkerrechtliche Verträge und ist als Symbol der staatlichen Einheit und Zusammengehörigkeit der Königreiche eine wichtige nationale Integrationsfigur.


In der Verfassungswirklichkeit nimmt das Staatsoberhaupt jedoch eine wesentlich geringere Rolle ein, während die politischen Entscheidungen von Parlament und Regierung gefällt werden und die Königlichen Gerichte unabhängig agieren. Lediglich in Zeiten der Regierungsbildung kommt bei unklaren Verhältnissen dem Herrscher heutzutage noch ein gewisser Einfluss zu. Da der Premier- und die Ressortminister dem Staatsoberhaupt gegenüber rechenschafts- und auskunftspflichtig sind und in regelmäßigen Audienzen über ihre Arbeit berichten und der Souverän sowie der Thronfolger zudem an den Sitzungen der Regierung teilnehmen, kann ein archipelischer Monarch trotz den gewohnheitsrechtlichen Einschränkungen seiner Befugnisse einen gewissen informellen Einfluss auf die Staatsgeschäfte erlangen. Rein theoretisch könnte der Herrscher jederzeit ein vom Parlament beschlossenes Gesetz verhindern, das Unterhaus auflösen oder die Regierung auswechseln. Seit beginn des 20. Jahrhunderts sind solche Entscheide aber nicht mehr ohne Zustimmung der Politik getroffen worden.


Im livornischen Recht ist die Handlungsfähigkeit der Krone für das Zustandekommen staatsrechtlicher Akte unverzichtbar, weshalb den Bestimmungen der Vertretung und Regentschaft im Verhinderungsfalle große Bedeutung zukommt. In der Regel wird der Monarch durch den Thronfolger vertreten, wenn er vorübergehend verhindert ist. Bei dauernder Abwesenheit oder Amtsunfähigkeit der Krone übernimmt ein Regent die Regierungsgeschäfte. Die Regentschaft steht dem jeweils am nächsten in der Thronfolge stehenden geschäftsfähigen Erben zu. Steht weder ein Herrscher noch ein Erbe zur Verfügung, etwa weil die Thronfolge ungeklärt ist, übergehen die Machtbefugnisse der Krone an einen Reichsverweser.

Titel und Wappen

Die Krone führt ein Wappen in großer, mittlerer und kleinen Ausführung, das wiederum die Wappen der Teile des Königreiches und der Herrschaftsgebiete der Krone zeigt, sowie eine dem Wappenschild identische Standarte auf Tuch. Das Wappen der Krone ist zugleich das völkerrechtliche Wappen des Königreiches.

Die Krone führt eine Vielzahl an Titeln und Würden, die im Großen, im Mittleren und im Kleinen Titel der Krone aufgeführt werden. Zusätzlich verfügt die Krone über weitere Ämter und Ehren, die nicht im Titel verzeichnet sind. So ist König Philipp V etwa Kanzler der Universität Manua, Ehrendomdekan von Altburg und Diakon der livornisch-lutherischen Kirche. Zudem ist der König beider Archipele Ehrenvorsitzender und Schirmherr zahlreicher Institutionen.

Großer Titel der Krone

Seine Majestät Philipp V, von Gottes Gnaden König beider Archipele, König von Livornien, König von Melba, Herzog von Vidon, Herzog von Piata, Pair von Ceymur und Herzog von Gat, Fürst von Torderà, Markgraf von Yland, Markgraf von Neufchâteau, Markgraf von Sedina, Graf von Artons, Graf von Moudin, Ritter von Doumin, Herr von Altburg, Schirmherr der Kirche von ganz Livornien und Hüter des Grabes des Heiligen Andreas, Beschützer der Witwen und Waisen

Mittlerer Titel der Krone

Seine Majestät Philipp V, von Gottes Gnaden König beider Archipele, König von Livornien, König von Melba, Herzog von Vidon, Markgraf von Yland, Graf von Artons, Schirmherr der Kirche von ganz Livornien, etc.

Kleiner Titel der Krone

Seine Majestät Philipp V, von Gottes Gnaden König beider Archipele, König von Livornien, König von Melba, etc. etc.