• Solche Listen sind ja immer subjektiv. Jeder erinnert sich an Anderes. Das essebtielle am Memorandum ist die Construiertheit des eigenen Vergangenen, um mit Deroisses zu sprechen. Sicher werden sich alle an das Kristallene Krönungsjubiläum Seiner Majestät und die Philippinischen Spiele 2017, die historische Einigung auf die Restitution Sedinas, die Fußball WM in Livornien und Turanien und die Verhaftung des Hochverräters Ott in einem geheimen Bunker im Gebirge erinnern. Das waren unvergessliche Momente, geschaffen für Äonen.

    Hofrat Prof. Dr. Clément Felix Quinette Letourneux de Bonneciel

    Hofchronist des Königs

    Außerordentlicher Professor für die Geschichte des Königshauses an der Universität Manua

    Lektor für Literaturgeschichte, Adelsforschung und Monarchietheoretik am Collegium Bornense

    Schatzmeister der Ingo Pontneuf Stiftung

  • Gerade wir Livornier, die wir unsere Identität und unseren Stolz im Bewahren unserer Traditionsverbundenheit und unserer Wertetreue sehen, müssen anerkennen, daß sich Dinge ändern und diese Bewegung aufgreifen, prüfen und in den Teilen, die mit unserer Wertearchitectur übereinstimmen, als etwas Gutes begreifen. Gerade die Centren unserer Liebe zur Beständigkeit - Kirche, Krone, Kriegsbereitschaft - also Monarchie, Glaube und Militair, gerade diese drei waren ja in ihrer Geschichte großen Veränderungsprocessen unterworfen. Die Kirche erfuhr in der Reformation einen grundlegenden Wandel durch eine Erneuerung als Rückbesinnung auf die Alte Basis. Die Krone veränderte sich in mehreren Schritten von der charismatischen Führung eines nomadisierenden Kriegerbündnisses über eine konstitutionellen Monarche hin zu einer parlamentarischen Monarchie moderner Prägung. Und in den Königlichen Streitkräften ist die einzige Constante die Veränderung.

  • Kann man die Façon unseres politischen Systems so einfach festhalten, oder bleibt sie in der Dialektik einer constitutionslosen Regierung wie gleichsam im Nebel verborgen? Leben wir in einer parlamentarischen, in einer konstitutionellen oder einer parlamentarisch-konstitutionellen Monarchie? Welchen Definitionen folgen wir dabei gedanklich? Keine einfachen Fragen.

    Hofrat Prof. Dr. Clément Felix Quinette Letourneux de Bonneciel

    Hofchronist des Königs

    Außerordentlicher Professor für die Geschichte des Königshauses an der Universität Manua

    Lektor für Literaturgeschichte, Adelsforschung und Monarchietheoretik am Collegium Bornense

    Schatzmeister der Ingo Pontneuf Stiftung

  • Das ist eine sehr interessante Frage. Die Antwort, die man bisweilen am häufigsten hört, ist daß wir de iure in einer konstitutionellen Monarchie, de facto aber in einer parlamentarischen Monarchie leben. Spitzfindige Autoren sprechen in weiterer Differenzierung von einer parlamentarisch-konstitutionellen Monarchie. Die Definition der Begriffe folgt hierbei streng legalistisch dem Dictionnaire: In einer parlamentarischen Monarchie bestimmt die Volksvertretung die Regierung und in einer konstitutionellen Monarchie kommt es dem Herrscher zu, die Regierung zu bilden. Das geht natürlich zu wenig ins Détail. Mangels Konstitution können wir schlecht eine konstitutionelle Monarchie sein. Und – auch wenn es viele nicht wissen mögen – tatsächlich besitzt die Krone eine Reihe von weiterhin bestehenden Kompetenzen und Machtbefugnissen; der ausgeprägteste Mitsprachespielraum des Monarchen liegt im komplexen Prozess der Regierungsbildung – nach dem Lexicon sind wir also gewiss keine definitionsgemäße parlamentarische Monarchie, wo die Krone ja gerade vom Einfluss auf die Regierungsbildung ausgeschlossen wäre. Ich persönlich würde unser politisches System als Parlamentsdiktatur mit formell neomediaevizistisch-praeparlamentarischer Monarchie mit realiter monistischem Kabinettssystem characterisieren, aber das ist natürlich eine schwerfällige Definition.

  • Aber natürlich, Madame! Ich bin mir bewusst, daß meine Definition scherfällig und compliciert ist. Ich nannte unser politisches System eine Parlamentsdiktatur mit formell neomediaevizistisch-praeparlamentarischer Monarchie mit realiter monistischem Kabinettssystem. Aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

  • Mangels Grundgesetz oder anderweitiger eingrenzender Rahmung ist der Macht der Krone, die auf Vorschlag des Parlamentes handelt, keine Grenze gesetzt. Das Königliche Parlament könnte de iure alles beschliessen und es würde durch die Königliche Unterschrift rechtmäßig. Selbst Unrecht, widersprechende Gesetze oder tyrannische Erlasse. Keine Rechtsnorm verbietet das, auch das Krongericht kann ein formell gültig zustandegekommenes Gesetz nicht kassieren, selbst swenn es materiell sittenwidrig ist, da es keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt. Daher verwende ich den Begriff Parlamentsdiktatur.

  • Wenn ich die Question an Euch richten darf, Majestät, was würden Sie tun, wenn Ihnen ein Gesetz zur Unterschrift vorgelegt würde, das moralisch falsch wäre, weil es sagen wir beispielsweise diktatorische und autoritäre Maßnahmen zur Unterdrückung der Bevölkerung beinhalten würde?

  • Ein solches Gesetz würden Wir niemals unterzeichnen. Es ist ein Irrtum, daß die Krone in jedem Fall ein durch das Parlament vorgelegtes Gesetz billigt und ihr keine Möglichkeit zustünde, sich anders zu entscheiden. Anlässlich Unserer Krönung haben Wir feierlich versprochen, Unsere Macht im Sinne des Wohles Unserer Völker und im einklang mit Recht und Gesetz zu nutzen. Ein diktatorisches Gesetz zu erlassen, widerspräche Unserem Versprechen. Daher müssten Wir eine derartige Vorlage anhalten.

  • Das ist sehr interessant, Majestät. Damit erhält die Liturgie der Krönungsceremonie gewissermassen einen verfassungsähnlichen Character, indem sie gewisse ethische Grundwerte festschreibt, gegen die Regierungshandeln nicht verstossen darf.

  • Spannend! Besonder interessant ist dieser Gedanke ja auch vor den Hintergrund, daß das Königreich keine Verfassung kennt - beziehungsweise keine codificierte Verfassung.

    Hofrat Prof. Dr. Clément Felix Quinette Letourneux de Bonneciel

    Hofchronist des Königs

    Außerordentlicher Professor für die Geschichte des Königshauses an der Universität Manua

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