Arbeitsgruppe Gesundheitsreform

  • Hören Sie, Rebekka, Ihre Ambition in Ehren, aber es geht jetzt hier nicht darum, unsere Wünsche zu befriedigen, sondern unsere Pflicht zu tun. Am besten teilen wir uns anhand unserer Fähigkeiten und unseres Wissens ein, oder?

  • Kein Problem! Ich kann mir durchaus vorstellen, an der Liste Änderungen vorzunehmen.

    Tim Bodenstampf

    Geschäftsführer Café Digital Äthercafé Aalen

    Pedell der Lutherischen Elementarschule St. Manuel Aalau

    Requisiteur des Theaterfundus der Evangelischen Schauspielgruppe der Pfarrei St. Manuel Aalau

    Beisitzer der Blumenschmuckcommission von St. Manuel

    Korporal im Freiwilligen Pompiers-Corps Aalau

    Vorsitzender der APL POL Ortsgruppe Aalau

    Zweiter Stellvertretender Zeugwart FC Aalau

  • Ich erstelle mal einen Vorschlag.


    Anhurdt: Gesundheitsinfrastructur

    Bonn: Subventionierung / Financierung,arzeneigesetzliche Regelungen

    Bodenstampf: Ausbildung

    Stuck: arbeitsgesetzliche Bestimmungen

    Tim Bodenstampf

    Geschäftsführer Café Digital Äthercafé Aalen

    Pedell der Lutherischen Elementarschule St. Manuel Aalau

    Requisiteur des Theaterfundus der Evangelischen Schauspielgruppe der Pfarrei St. Manuel Aalau

    Beisitzer der Blumenschmuckcommission von St. Manuel

    Korporal im Freiwilligen Pompiers-Corps Aalau

    Vorsitzender der APL POL Ortsgruppe Aalau

    Zweiter Stellvertretender Zeugwart FC Aalau

  • Gut. Dann schlage ich vor, wir erarbeiten in Einzelarbeit Texte für die jeweiligen Gebiete und kommen dann zusammen in... wie lange wollen wir ansetzen? Zwei Wochen? Melden Sie sich, sowie Sie fertig sind und Monsieur Marco ruft uns wieder zusammen! Gute Arbeit! Viel Erfolg!

    Tim Bodenstampf

    Geschäftsführer Café Digital Äthercafé Aalen

    Pedell der Lutherischen Elementarschule St. Manuel Aalau

    Requisiteur des Theaterfundus der Evangelischen Schauspielgruppe der Pfarrei St. Manuel Aalau

    Beisitzer der Blumenschmuckcommission von St. Manuel

    Korporal im Freiwilligen Pompiers-Corps Aalau

    Vorsitzender der APL POL Ortsgruppe Aalau

    Zweiter Stellvertretender Zeugwart FC Aalau

  • Anhurdt kehrt wieder in den Raum der Arbeitsgruppe zurück und legt ihre Arbeit vor.


    Das Königliche Gesundheitsministerium sorgt für eine ausreichende Abdeckung des Königreiches mit Krankenhäusern.


    Die Regierung Seiner Majestät erlässt auf dem Verordnungswege Bestimmungen zur Inbetriebnahme von zusätzlichen Krankenhausstandorten im erforderlichen Maß.


    Die neu eingerichteten Krankenhausstandorte erfolgen vor dem Hintergrund der Bevölkerungsverteilung.


    Die neu eingerichteten Krankenhausstandorte berücksichtigen sämtliche Provinzen und den Provinzen gleichgestellten Gebietskörperschaften.


    Die Regierung Seiner Majestät bestimmt Anzahl, Ausstattung und Lage der neu in Betrieb zu nehmenden Krankenhausstandorte.


    Die Anzahl der neu in Betrieb zu nehmenden Krankenhausstandorte liegt ohne zwingende Gründe nicht unter 17.


    Je mindestens zwei neu in Betrieb zu nehmenden Krankenhausstandorte liegen in Altburg, Aalen, Eronien und Niederlivornien.


    Je mindestens zwei ein in Betrieb zu nehmender Krankenhausstandort liegt in Haltberg, Seeland, Melba und Livornisch Garùpano.

  • Willkommen zurück! Sehen Sie sich an, was ich vorbereitet habe:


    Das Königliche Gesundheitsministerium ist darum besorgt, daß auch Fürsorgeempfänger und Geringverdiener in den Genuß ausreichender medicinischer Leistungen kommen.


    Um den Zugang financeschwacher Patienten zu den Producten und Dienstleistungen der Medicin zu gewährleisten, beschliesst die Regierung Seiner Majestät auf dem Verordnungswege geeignete Maßnahmen, insbesondere ausreichende Subventionen für die Deckung der Kosten der Gesundheitsversicherung für Fürsorgeempfänger und Geringverdiener.


    Die Regierung Seiner Majestät trifft geeignete Maßnahmen zur Erleichterung der Zulassung und des Vertriebs von Placebo-Arzenei zur Optimierung der Versorgung der Bevölkerung.


    Zur Financierung der in diesem Gesetz vorgesehenen Projekte und der fiscalischen Ausgleichung der entstehenden Kostenfolgen wird die Regierung Seiner Majestät ermächtigt, einen Sondercredit in angemessener Höhe aufzunehmen.


    Der Sondercredit zur Financierung dieses Gesetztes unterliegt der Etathoheit des Königlichen Parlamentes.

  • Ich habe mir folgende Überlegungen gemacht.


    Die Regierung Seiner Majestät fördert die Aus- und Weiterbildung in medicinischen Berufen.


    Die Regierung Seiner Majestät stellt durch geeignete Maßnahmen die ausreichende Bildungsversorgung des Königreiches mit fachlichen Bildungsinstitutionen des tertiären Bereiches sicher.


    Die Regierung Seiner Majestät garantiert Bestand und Etat der bestehenden Gründung fachlichen Bildungsinstitutionen für medicinische Berufe.


    Die Regierung Seiner Majestät ist um die Einrichtung von drei neuen medicinischen Fakultäten oder Instituten an geeigneten Universitäten oder Standorten besorgt.

    Tim Bodenstampf

    Geschäftsführer Café Digital Äthercafé Aalen

    Pedell der Lutherischen Elementarschule St. Manuel Aalau

    Requisiteur des Theaterfundus der Evangelischen Schauspielgruppe der Pfarrei St. Manuel Aalau

    Beisitzer der Blumenschmuckcommission von St. Manuel

    Korporal im Freiwilligen Pompiers-Corps Aalau

    Vorsitzender der APL POL Ortsgruppe Aalau

    Zweiter Stellvertretender Zeugwart FC Aalau

  • Von Stuck habe ich folgenden Text erhalten, den ich übermitteln soll:


    Das Königliche Gesundheitsministerium sorgt für die Reduction der Arbeitszeit und Überstunden von Pflegepersonal und Ärzten.


    Zur Umsetzung der vorgesehenen Reduction von Überbelastung werden Krankenhaussubventionen in notwendiger Höhe gesprochen.


    Der budgetäre Vorbehalt des Königlichen Parlamentes bleibt unbenommen.

  • Vielen Dank für Ihre Arbeit! Ich fasse die Beiträge zusammen. Präambel und Titel hinzugefügt, formatiert und voilà! Fertig.


    Gesetz Die Gesundheit der Menschen aus dem zweiundzwanzigsten Jahre der Herrschaft Philipps V

    GPV.22


    DIE GESUNDHEIT DER MENSCHEN


    GESETZ AUS DEM ZWEIUNDZWANZIGSTEN JAHRE DER HERRSCHAFT PHILIPPS V


    Präambel

    Die Gesundheit der Menschen in Unseren Königreichen war Uns schon immer ein besonderes Anliegen des Herzens. Es ist Unser Wunsch in gleicher Weise allen Unseren Untertanen den Zugang zur bestmöglichen Behandlung durch die Medicis zu gewährleisten, auch den Schwächsten und an Mitteln armen. Um dies sicherzustellen, haben Wir beschlossen, einige neue Bestimmungen zu erlassen.


    Ingress

    Es hat Uns, Philipp V, von Gottes Gnaden König beider Archipele, König von Livornien, König von Melba, etc. etc., gefallen, zu beschließen, daß in Unserem gesamten Reiche gelten und all Unsere Untertanen stets fest und treu halten sollen, was daselbst folgt:


    § 1 Infrastructur

    1) Das Königliche Gesundheitsministerium sorgt für eine ausreichende Abdeckung des Königreiches mit Krankenhäusern.


    2) Die Regierung Seiner Majestät erlässt auf dem Verordnungswege Bestimmungen zur Inbetriebnahme von zusätzlichen Krankenhausstandorten im erforderlichen Maß.


    3) Die neu eingerichteten Krankenhausstandorte erfolgen vor dem Hintergrund der Bevölkerungsverteilung.


    4) Die neu eingerichteten Krankenhausstandorte berücksichtigen sämtliche Provinzen und den Provinzen gleichgestellten Gebietskörperschaften.


    5) Die Regierung Seiner Majestät bestimmt Anzahl, Ausstattung und Lage der neu in Betrieb zu nehmenden Krankenhausstandorte.


    6) Die Anzahl der neu in Betrieb zu nehmenden Krankenhausstandorte liegt ohne zwingende Gründe nicht unter 17.


    7) Je mindestens zwei neu in Betrieb zu nehmenden Krankenhausstandorte liegen in Altburg, Aalen, Eronien und Niederlivornien.


    8 ) Je mindestens zwei ein in Betrieb zu nehmender Krankenhausstandort liegt in Haltberg, Seeland, Melba und Livornisch Garùpano.



    § 2 Subventionen und Financierung

    1) Das Königliche Gesundheitsministerium ist darum besorgt, daß auch Fürsorgeempfänger und Geringverdiener in den Genuß ausreichender medicinischer Leistungen kommen.


    2) Um den Zugang financeschwacher Patienten zu den Producten und Dienstleistungen der Medicin zu gewährleisten, beschliesst die Regierung Seiner Majestät auf dem Verordnungswege geeignete Maßnahmen, insbesondere ausreichende Subventionen für die Deckung der Kosten der Gesundheitsversicherung für Fürsorgeempfänger und Geringverdiener.


    3) Die Regierung Seiner Majestät trifft geeignete Maßnahmen zur Erleichterung der Zulassung und des Vertriebs von Placebo-Arzenei zur Optimierung der Versorgung der Bevölkerung.


    4) Zur Financierung der in diesem Gesetz vorgesehenen Projekte und der fiscalischen Ausgleichung der entstehenden Kostenfolgen wird die Regierung Seiner Majestät ermächtigt, einen Sondercredit in angemessener Höhe aufzunehmen.


    5) Der Sondercredit zur Financierung dieses Gesetztes unterliegt der Etathoheit des Königlichen Parlamentes.


    § 3 Bildung

    1) Die Regierung Seiner Majestät fördert die Aus- und Weiterbildung in medicinischen Berufen.


    2) Die Regierung Seiner Majestät stellt durch geeignete Maßnahmen die ausreichende Bildungsversorgung des Königreiches mit fachlichen Bildungsinstitutionen des tertiären Bereiches sicher.


    3) Die Regierung Seiner Majestät garantiert Bestand und Etat der bestehenden Gründung fachlichen Bildungsinstitutionen für medicinische Berufe.


    4) Die Regierung Seiner Majestät ist um die Einrichtung von drei neuen medicinischen Fakultäten oder Instituten an geeigneten Universitäten oder Standorten besorgt.



    § 4 Entlastung

    1) Das Königliche Gesundheitsministerium sorgt für die Reduction der Arbeitszeit und Überstunden von Pflegepersonal und Ärzten.


    2) Zur Umsetzung der vorgesehenen Reduction von Überbelastung werden Krankenhaussubventionen in notwendiger Höhe gesprochen.


    3) Der budgetäre Vorbehalt des Königlichen Parlamentes bleibt unbenommen.


    § 5 Inkrafttreten

    1) Der Zeitpunkt seines Inkrafttretens nach Erlass dieses Gesetzes ist von der Krone festzulegen.


    § 5 Revision

    1) Dieses Gesetz kann von der Krone kassiert, revidiert oder suspendiert werden.


    2) Das Königliche Parlament kann der Krone dazu anraten.



    Parlamentsbeschluss

    Die von der Krone in Ihrem Parlamente versammelten Berater haben der Krone durch ordentlichen Parlamentsbeschluss vom 11. Juni 2012 angeraten, dieses Gesetz zu erlassen und verfügt, daß es in das Register der Gesetze und Bestimmungen des Königreiches aufgenommen werden soll und dem Archivar befohlen, es dort sorgfältig zu verwahren, sofern die Krone es zu erlassen geruht.


    Vom Oberhaus beschlossen am


    Der Siegelbewahrer

    (Unterschrift)



    Vom Unterhaus beschlossen am


    Der Präsident des Unterhauses

    (Unterschrift)



    Ausfertigung

    Wir haben den Hüter Unseres Siegels beauftragt, unter diese Urkunde Unser großes Reichssiegel anzubringen und Unseren Entschluss Unseren Untertanen kundzutun.


    Gegeben zu Altburg, am dreizehnten Tage des Juni im zehnten Jahre Unserer Herrschaft.


    (Unterschrift)



    Registrierung

    Auf Befehl Seiner Majestät vom ... wurde diese Urkunde mit dem großen Reichssiegel versehen und aufgrund des Parlamentsbeschlusses vom ... in das Gesetzesregister des Parlamentes aufgenommen.


    (Siegel)


    Inkrafttreten

    Im Namen Seiner Majestät sei der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes auf den ... um 12.00 Uhr festgesetzt.


    Altburg, den


    Die Regierung Seiner Majestät


    Der Premierminister

    (Unterschrift)


    Der Kanzler

    (Unterschrift)


    Ich bedanke mich für Ihre Arbeit. Nun bitte ich Sie, dem Reinigungspersonal Platz zu machen, das sich des Raumes annehmen wird. Und kein Wort zu niemandem über dieses Gesetzesprojekt, sonst bade ich Sie in siedendem Öl!

  • Wiederseh'n!

    Tim Bodenstampf

    Geschäftsführer Café Digital Äthercafé Aalen

    Pedell der Lutherischen Elementarschule St. Manuel Aalau

    Requisiteur des Theaterfundus der Evangelischen Schauspielgruppe der Pfarrei St. Manuel Aalau

    Beisitzer der Blumenschmuckcommission von St. Manuel

    Korporal im Freiwilligen Pompiers-Corps Aalau

    Vorsitzender der APL POL Ortsgruppe Aalau

    Zweiter Stellvertretender Zeugwart FC Aalau

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