Die coolste Disco im Herzogtum!
Beiträge von Serge Chirac
-
-
Vive le Roi!
-
Das riecht gut!
-
Eine Monarchenwurst bitte.
-
Einen Glühwein bitte!
-
Einen Glühwein bitte!
-
Wie sieht der Spielplan aus?
-
-
Keine Richterwitze bitte!
-
D'accord. Ich eröffne die Sitzung. Herzlich willkommen zum Planungsrapport des Organisationscomites des Livornischen Juristenballs! Die Invitation wurde fristgerecht versandt und enthielt die Tractandenliste. Gibt es Änderungsanträge zur Tractandenliste?
-
-
-
Ich denke wir können commencieren, oder?
-
Chirac besucht den Sonntagmorgengottessienst.
-
Oh! Sehr schön!
Darf ich um diesen Tanz bitten, Gnädigste?
-
Ein Arbeitstreffen des Comites wird auf schriftlichem Wege ordnungsgemäß anberaumt. Tractanden sollen die ersten Besprechungen über die Bildung von Unterausschüssen sowie die Festlegung der Arbeitsprocesse hinsichtlich der Definition der Hauptmaximen des Verpflegungsconceptes sein.
-
Ach so!
Der Notar überprüft die Umschläge auf Unversehrtheit.
-
-
Association internationale des universités et académies (AIUA)
Internationale Universitäten- und Akademienvereinigung (IUAV)Art. 1 Unter dem Namen „Association internationale des universités et académies“ (AIUA) und „Internationale Universitäten- und Akademienvereinigung“ (IUAV) besteht eine internationale Vereinigung mit Sitz in Manua (KBA).
Art. 2 Zweck der AIUA ist die Förderung der wissenschaftlichen Lehre und Forschung, der Freiheit der Meinung und des gelehrten Diskurses, der Zusammenarbeit der wissenschaftlichen Institutionen jeglicher Länder, des Austausches in Lehrkörper und Studentenschaft sowie der internationalen Anerkennung und Vergleichbarkeit von Abschlüssen und Studienleistungen.
Art. 3 Mitglied der AIUA werden kann jede Universität, Akademie oder selbständige wissenschaftliche Einrichtung, die sich zu den Zielen und dem Statut der AIUA bekennt.
Art. 4 Die Aufnahme erfolgt durch den Generalsekretär auf Antrag des Beitrittskandidaten.
Art. 5 Organe der AIUA sind der Generalsekretär und der Senat.
Art. 6 Der Senat ist das oberste Organ der AIUA. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten, die dieses Statut nicht einem anderen Organ zuweist. Insbesondere bestimmt er über die Verwendung der Mittel, Änderung des Statutes und die Wahl des Generalsekretärs.
Art. 7 Änderungen des Statutes und die Wahl des Generalsekretärs bedürfen der absoluten Mehrheit der anwesenden Delegierten. In übrigen Fragen entscheidet der Senat mit einfacher Mehrheit.
Art. 8 Jedes Mitglied der AIUA entsendet einen Delegierten in den Senat, der nach den Maßgaben des entsendenden Mitgliedes dessen Interessen vertritt.
Art. 9 Der Senat setzt Höhe und Fälligkeit der Mitgliedschaftsbeiträge fest.
Art. 10 Der Generalsekretär der AIUA führt die laufenden Geschäfte der Vereinigung, verwaltet die Kasse und setzt die Beschlüsse des Senates um. Er leitet die Sitzungen des Senates, sofern nicht ein anderer Sitzungsleiter bestimmt wurde.
Art. 11 Der Generalsekretär kann weitere Mitarbeiter zu seiner Unterstützung bestellen, wenn der Senat die Mittel für ihre Besoldung bewilligt hat.
Art. 12 Die Auflösung der AIUA erfolgt auf dem Wege der Revision des Statutes mit absoluter Mehrheit der Anwesenden. Der Senat hat im Falle der Auflösung Liquidatoren zu benennen, die das Vermögen der Vereinigung nach Bereinigung der offenen Forderungen einer Institution überstellen, die ähnliche Zielsetzungen verfolgt.
Die Gründungsmitglieder der AIUA/IUAV erlassen in geeinter Absicht dieses Statut und stiften dadurch im Sinne der in ihm niedergelegten Werte und Ziele die Internationale Universitäten- und Akademienvereinigung.
Gegeben zu Manua am 22. Dezember 2018
Für die Universität Manua
Die Rektorin
Barbara MontegasseFür die Sebastian Universität Altburg
Der Rektor
Ritter Alexander BonnFür die Universität Lienz
Der Rektor
Andreas ObristPour l'Université de Montenac
Le Recteur
Serge Chirac -
Ich bestätige hiermit als Notar der Losziehung, daß alles gemäß den Königlichen Gesetzen und Bestimmungen verlaufen ist und die Losziehung correct und gültig ist.