Bureau B. Jeynckes
Bureau B. Jeynckes
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Herr Richter? Kaufmann! Ich sollte mich hier melddn.
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Ah! Da sind Sie ja! Wissen Sie was ein Patrimonialgericht ist?
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Kaufmann muss leer schlucken. Das fühlt sich an, wie beim Advocaturexamen! Warum stellt er diese Frage? Ist das eine Falle?
Patri... meine Kenntnisse sind nicht ganz actuell, aber ich könnte es natürlich nachschlagen...
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Patrimonialgerichtsbarkeit ist eine Justizorganisationsform aus dem Spätmittelalter, in der ein regierender Adliger die Hoheit über die Rechtsprechung ausübt. Die so begründeten Höfe sind keine Königlichen Gerichte, sondern Institutionen nach örtlichem Feudalrecht. Im Königreich existiert diese Sonderart noch im Herzogtum Born und in der Markgrafschaft Haltberg. Der Herzog beziehungsweise Markgraf ernennt einen justizdirektor, der gewissermassen als Constabler seines Fürsten amtiert.
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