• Kaufmann muss leer schlucken. Das fühlt sich an, wie beim Advocaturexamen! Warum stellt er diese Frage? Ist das eine Falle?


    Patri... meine Kenntnisse sind nicht ganz actuell, aber ich könnte es natürlich nachschlagen...

    A. Kaufmann
    Advocatin
    Assessorin bei der Kronanwaltschaft
    Ehem. Justizreferendarin am Königlichen Zivil- und Verwaltungstribunal Valent

  • Patrimonialgerichtsbarkeit ist eine Justizorganisationsform aus dem Spätmittelalter, in der ein regierender Adliger die Hoheit über die Rechtsprechung ausübt. Die so begründeten Höfe sind keine Königlichen Gerichte, sondern Institutionen nach örtlichem Feudalrecht. Im Königreich existiert diese Sonderart noch im Herzogtum Born und in der Markgrafschaft Haltberg. Der Herzog beziehungsweise Markgraf ernennt einen justizdirektor, der gewissermassen als Constabler seines Fürsten amtiert.

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