Über die Suchfunktion konnte ich nichts finden. Wie ist das denn sim-on gehandhabt mit der Doppelten Staatsbürgerschaft?
Beispiel: Vater aus dem Königreich Ceymur, Mutter aus San Tebano, Wohnsitz des Paares ist aber das Königreich beider Archipele (die Eltern sind aber nicht naturalisiert). Welche Nationalitäten hat dann das Kind?
Ebenso interessant bei Eheschliessungen. Gibt es da staatsrechtliche Verträge zwischen dem Königreiche beider Archipele Livornien und Melba mit dem Königreich Ceymur, San Tebano oder anderen befreundeten Nationen? Was ist mit der Côte? Fragen über Fragen ...
Doppelte Staats- bzw. Untertanenschaft
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Wer einen archipelischen Elternteil hat, besitzt die Archipelische Untertanschaft.
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Es gibt mehrere Fälle von doppelter Staatsbürgerschaft woraus ich schliese, daß diese möglich ist.
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Im KBA gilt das ius sanguinis - die Vererbung der Staatsangehörigkeit durch Abstammung - und nicht das ius soli, wonach das Geburtsortprincip Anwendung findet. Die mehrfache Staatsangehörigkeit ist nicht verboten und somit möglich. In deinem Beispiel (Vater aus Ceymur, Mutter aus San Tebano, Wohnsitz des Paares im KBA) wären die Kinder dieses Ehepaares keine archipelische Untertanen, sondern Bürger von Ceymur und/oder San Tebano.
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Man könnte darüber nachdenken, sim-on ein Gesetz zu debattieren, das diese Frage regelt.
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Ein Doppelpass ist sicherlich möglich. Gerade bei Familien mit gemischtem livorno-santebäischem oder livorno-ceymurischem Hintergrund macht das natürlich Sinn.
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Wenn du dann auch gewählt wirst...
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Die Königlichen Beamten sind da gern behilflich.
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Natürlich. Die sind sehr hilfsbereit.
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Bisweilen arbeiten sie aber auch etwas gemächlich.
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Warum sollte es auch keine doppelte Untertanschaft geben?
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