[Saal III] Untersuchung: Kronanw. vs. WARZENEGGER Schwarnold

  • Ich rufe die Parteien auf, sich in Sachen Voruntersuchung Krone versus Warzenegger Schwarnold vor dem zuständigen Untersuchungsrichter einzufinden und ihre Argumente vorzubringen.


    Die Voruntersuchung findet im Hauptgebäude des Herzoglichen Gerichtshofes Born, Saal III statt.


    Hiermit untersage ich es, Lebensmittel, Tiere, Drogen, Alkohol, Waffen und elektronische Geräte, die nicht medizinische Notwendigkeiten erfüllen, in den Gerichtssaal mitzubringen.


    11. Juli 2018


    Auditor E. Tassigny

  • Ah, Jacques-Frédérique! Wieder einmal im Haus? Schön! Nach der Verhandlung gehen wir ein Glas putos gris trinken, d'accord? Ich constatiere, daß die Parteien zugegen sind. Mademoiselle, bitte nennen Sie die Anklage, die von der Kronanwaltschaft gegen den Angeklagten vorgebracht wird!

  • Monsieur, die Kronanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten der Behinderung der Königlichen Behörden, der Verdunkelung und Beihilfe zur Majestätsbeleidigung, der Fluchthilfe, der Androhung von Gewalt gegen Königliche Vollzugsbeamte, des Widerstands gegen die Königliche Amtsgewalt, der ehrverletzenden Beleidigung und des Landfriedensbruchs.

  • Mein Mandant ist unschuldig, Monsieur. Behinderung der Königlichen Behörden, Verdunkelung der Majestätsbeleidigung, Fluchthilfe und Widerstand gegen die Königliche Amtsgewalt sind völlig frei erfundene Phantasievorwürfe. Ich habe keine Ahnung, wie die Kronanwaltschaft auf diese abstrusen Anklagen kommt. Die ehrverletzende Beleidigung, der Landfriedensbruch und die Beihilfe zur Majestätsbeleidigung sind verfahrensfremde und daher irrelevante Anklagepunkte, die im Königlichen Dokument zur Eröffnung dieser Untersuchung nicht als Verhandlungsgegenstand aufgeführt und von der Kronanwaltschaft im laufenden Verfahren nachträglich ergänzt wurden. Materiell sind im Übrigen auch sie haltlos. Kommen wir zum eigentlichen Punkt: Die Androhung von Gewalt gegen Königliche Vollzugsbeamte. Hierbei handelt es sich um ein Missverständnis. Mein Mandant hat etwas gesagt, das die Beamten der Königlichen Gendarmerie irrtümlich als Drohung aufgefasst haben. Infolgedessen haben sie mit der Festnahme und der Einleitung des Verfahrens überreagiert.

  • Die Kronanwaltschaft wird sämtliche Anklagepunkte zweifelsfrei beweisen. Für den gesamten Tathergang gibt es mehrere zuverlässige Zeugen, die die Handlungsweise des Angeklagten eindeutig bezeugen können. Haptzeuge ist der Gendarmerie-Stabswachtmeister Kevin Schmidt.

  • Ich stelle fest, daß die schweren Vorwürfe der Kronanwaltschaft ausreichende Plausibilität aufweisen und eine genauere Untersuchung erfordern. Ich ordne daher an, den Angeklagten in Gewahrsam des Gefängnisses dieses Gerichtshofes zu nehmen. Die Verhandlung wird zu einem spätere Zeitpunkt fortgesetzt. Die Parteien mögen einstweilen die Listen der zu ladenden Zeugen annoncieren. Die Sitzung ist unterbrochen!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!