Büro des Ministers

  • Die Unterstützung des Palais und Ihre Hilfe im Besonderen sind nicht nur hoch willkommen, sondern unabdingbare Voraussetzungen für ein Gelingen. Ich bedanke mich daher und werde meine ganze Kraft, Erfahrung und Herzenswärme diesem so wichtigen Projekt widmen!

  • Die Ministerin studiert den Koalitionsvertrag.


    Wir dürfen den Bereich der Wohlfahrt bei aller gesundheitspolitischen Activität nicht vergessen!


    Fürsorge


    3 Wer sein Leben nicht selbst bestreiten kann, hat Anrecht auf Leistungen der Fürsorge. Dieses Recht gilt; es darf nicht durch falsche Austerität untergraben werden.


    4 Dennoch: In der Fürsorge gilt: „Fördern und fordern.“ Empfänger von Leistungen haben die Pflicht zur Mitwirkung. Als Ziel steht stets die Wiedereingliderung vor Augen, die eine weitere Entrichtung von Wohlfahrtsbeiträgen obsolet macht.


    5 Wir benötigen eine durchgreifende Reform des Wohlfahrtswesens. Eine komplett neu aufgegleiste Rentenform, die ausreichende Beiträge zahlt, um menschenwürdig leben zu können, bureaukratisch schlank arbeitet und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördert.



    Umfassende Wohlfahrtssrente


    6 Heute haben wir Gesundheitsversicherungsbeiträge, Wohlfahrtsrenten, Arbeitslosenunterstützung, Witwenpflege und Notfürsorge. Wagen wir den Schritt und fassen alles zusammen: Eine Organisation bezahlt eine Summe pro Monat für alle Bedürfnisse.


    7 Die Höhe der Renten und Beiträge, die von der Öffentlichen Hand für Senioren, Witwen, Veteranen, Arbeitslose und Personen mit zu geringem Einkommen ausgerichtet werden, müssen hoch genug sein, um ein Menschenwürdiges Leben und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.


    8 Die Ansätze der Beitragshöhe werden deshalb von Grund auf neu berechnet und festgesetzt. Ausgangslage ist die realistische Berechnung eines Existenceminimums unter Berücksichtigung von Mietpreisen, Lebensmittelkosten, Teuerungsindex und Kaufkraftstatistiken.


    9 Diese Zahlen können bezirksabhängig an die örtlichen Preisniveaus angepasst werden. Maßgeblich ist der Wohnsitz des Rentenempfängers. Die berechneten minimalen Zahlen des Existenceminimums werden für die Festlegung des Endergebnisses um 20 % erhöht, um Unvorhergesehenem zu begegnen und gewisse Spielräume und Freiheiten zu ermöglichen.


    10 Zudem erhalten alle Rentenbezüger kostenfrei Zugang zum öffentlichen Persionennahverkehr ihrer Wohnregion, Büchereien und Bibliotheken im Umkreis sowie weiteren, individuell festgelegten Angeboten der Weiterbildung. Letztere Zusatzleistungen werden zur Berechnung der Rentensumme nicht mit berücksichtigt.

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